Aus Crowdwork gute Arbeit machen. Aber wie? Gewerkschaftliche Strategien und rechtliche Hürden
Vortragende: | VANESSA BARTH leitet den Funktionsbereich Zielgruppenarbeit und Gleichstellung bei der IG Metall-Vorstandsverwaltung JÖRG SPRAVE ist YouTuber (The Slingshot Channel) und organisiert sich und andere YouTuber in der YouTubers Union und der Fair-Tube-Kampagne ORRY MITTENMAYER, Mit-Gründer des ersten Betriebsrats bei Deliveroo und „Liefern am Limit“, NGG |
Moderation: | DR. JOHANNA WENCKEBACH, Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung |
Crowdwork wird als neue Form der Arbeit inzwischen breit diskutiert. Gewerkschaften erheben ihren Anspruch, Arbeitsbedingungen auch dort zu verbessern und zu gestalten, wo eine App den Betrieb ersetzt. Im Arbeits- und Sozialrecht ist die Frage zentral: Handelt es sich bei Crowdworker_innen um Arbeitnehmer_innen, sind bestimmte arbeits- und sozialrechtliche Standards auf sie anwendbar? Wo ergeben sich für Crowdworker_innen und Gewerkschaften Anknüpfungspunkte dafür, sich zusammen für ihre Arbeitsbedingungen einzusetzen und mitzubestimmen? Wo ermöglicht, wo verhindert das Recht, dass Crowdwork gute Arbeit ist?