Arbeitskammer des Saarlandes

Die Arbeitskammer des Saarlandes ist die gesetzliche Interessensvertretung der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie besteht seit 1951 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat Verfassungsrang. Mitglieder der Arbeitskammer sind alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Arbeitssuchende. Alle Mitglieder, mit Ausnahme die zur Berufsausbildung Beschäftigten und der Arbeitssuchenden, zahlen als Mitgliedsbeitrag 0,15 Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts.

Die Aufgaben der Arbeitskammer sind im Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes geregelt. Diese bestehen aus drei Säulen:

  1. Beratung:

Die Arbeitskammer des Saarlandes berät sowohl ihre Mitglieder als auch Politik, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie andere Arbeitnehmervertretungen.

  • Bildung:

Im Bildungszentrum der Arbeitskammer in Kirkel bietet die Arbeitskammer Tages- und Wochenseminare zu diversen Themen der Arbeitswelt an. Außerdem gehören Seminare nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzt (SBFG) zum Angebot.

  • Forschung:

Die Arbeitskammer fördert arbeitnehmernahe Wissenschaft und Forschung und vergibt dazu Forschungsaufträge. Die politischen AK-Fachabteilungen forschen und erstellen Prognosen in den Bereichen Wirtschaft, Innovation und Umwelt, Gesellschaft sowie Bildung und Wissenschaft.

Die Themen Transformation und „Arbeit von Morgen“ haben für die Arbeitskammer des Saarlandes einen hohen Stellenwert: Als Interessenvertreterin der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfolgt die Organisation gemeinsam mit den Gewerkschaften das Ziel, den Strukturwandel im Land im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Die Aspekte „Weiterbildung“ und „Qualifizierung“ sind dabei aus Sicht der Arbeitskammer von zentraler Bedeutung.

Aus diesem Grund engagiert sich die Arbeitskammer auch im Rahmen von Kampagnen, Projekten und Projektbeteiligungen zu diesen Themen:

1. Kampagne „Das Gute Morgen“

Seit Juli 2021 informiert die Arbeitskammer in einer gemeinsamen Kampagne mit der IG Metall Transformationswerkstatt und unter Beteiligung der DGB-Gewerkschaften die Öffentlichkeit, dass die Gestaltung der Transformation nur mitbestimmt erfolgen kann.

2. Weiterbildungsverbund Saarland:

Der WBV ist ein Netzwerk aus Kammern, Unternehmen und Akteuren der Weiterbildungslandschaft. Der Weiterbildungsverbund Saarland besteht aktuell aus über 50 Netzwerkpartnern. Die Arbeitskammer des Saarlandes ist die Koordinierungsstelle in Saarbrücken.

3. Saarländisches Weiterbildungsportal:

Das Weiterbildungsportal Saarland ist ein Kooperationsprojekt des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV), des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) und der Arbeitskammer des Saarlandes (AK), das auf Initiative des Zukunftsbündnisses Fachkräfte Saar (ZFS) ins Leben gerufen wurde.

4. Transformationsnetzwerk Saarland (TraSaar):

Auf Grundlage einer Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben sich unterschiedliche Partnerorganisation im Transformationsnetzwerk Saarland (TraSaar) zusammengeschlossen, um für das durch Automobil- und Zulieferindustrie geprägte Saarland eine allumfassende Transformationsstrategie zu entwickeln.