Mitbestimmung 2021: Neue Normalität?

 

Aussteller: PCG – Project Consult GmbH und Max Thomsen, Technologieberater

Das letzte Jahr hat durch die Corona-Pandemie große Veränderungen für die Arbeitswelt mit sich gebracht. Dabei sind es vor allem Änderungen in der Arbeitsorganisation, der Kommunikation und in der Betriebsratsarbeit, die die Interessenvertretungen vor Herausforderungen stellen.

Arbeitsorganisation: Wie flexibel und agil wollen wir arbeiten?

Neue, agile Arbeitsorganisationen und -methoden sind mit Chancen und Risiken (s. Abb. 1) für die Beschäftigten verbunden. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bietet rechtliche Möglichkeiten diese Arbeitsorganisationen mitzugestalten. Neben dem § 87 BetrVG sind vor allem die §§ 94-99 sowie 111 BetrVG (s. Abb. 2) zu nennen. Darüber lassen sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber neue Arbeitsorganisationen definieren und ausgestalten, Transparenz ermöglichen, Beteiligung der Beschäftigung und Mitbestimmung absichern, die Qualifizierung und der Schutz der Beschäftigten vor Überlastung regeln. Wie die Mitgestaltung durch die Arbeitnehmerseite zielgerichtet-systematisch angegangen werden kann, kann zusammen mit erfahrenen Berater:innen in einer Auftaktklausur geplant werden (s. Abb. 3).

Kommunikation: Digital statt analog. Alles besser, schlechter oder anders?

Mit Corona wurden ganze Betriebe ins Homeoffice geschickt. Damit musste das Miteinander neu definiert werden: Wie können trotz räumlicher Distanz Bindung und Teamwork gelingen? Videokonferenzen wurden zunehmend auch für das soziale Miteinander der Beschäftigten genutzt: Für Yoga-Stunden und virtuelle Kaffeepausen. Auch die Führungskräfte stehen vor neuen Herausforderungen: Während Vorgesetzte alter Schule am liebsten alle Beschäftige vor Ort sahen, geht es nun um „Führung auf Distanz“. Viele Vorurteile gegen Homeoffice wurden so abgebaut, dennoch wird weiterhin Weiterbildungsbedarf bei den Führungskräften gesehen. Zusammengefasst wird mobile Arbeit sich weiter etablieren und digitale Kommunikationstools werden allgegenwärtig. Beschäftigte bestimmen immer stärker selbst, wo und wann sie arbeiten wollen. Darauf müssen sich die Unternehmen einstellen und Kompetenzen ausbauen: sozial wie digital.

BR-Arbeit: Mitbestimmung auch 2021 noch im Krisenmodus?

Die Krise bei der Mitbestimmung von IT-Systemen beschreibt auf betrieblicher Ebene einen Dauerzustand. Auslöser sind hier meist strukturelle Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Als problematisch wird oft wahrgenommen, dass Informationen durch den Arbeitgeber grundsätzlich zu spät und in unzureichender Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, wenn das System kurz vor der Inbetriebnahme steht. Hilfreich sind in diesen Fällen gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Beispiele für solche Standards sind:

  • Ein Prozess mit klar definierten Rollen, Aufgaben und Abläufen (siehe Abb. 4)
  • Kategorisierungen von IT-Systemen gemäß Risikopotenzial
  • Eine BR-interne Priorisierung der Themen, etwa nach Relevanz und Einflussmöglichkeit

Bilder

Abb.1: Chancen und Risiken neuer Arbeitsorganisationen
Abb.2: Welche rechtlichen Grundlagen der Mitbestimmung gibt es?
Abb.3: Wie gelingt der Auftakt?
Abb.4: Muster-Prozess für mitbestimmte IT-Einführungen

Kontakt

Name: Kay Kürschner
Telefon: 01784455612
E-Mail: kay.kuerschner@pcg-projectconsult.de
Webseite: https://pcg-projectconsult.de/