CSRD – Greenwashing oder Game Changer?
Vortragende: | Rainald Thannisch, DGB (Referatsleiter Mitbestimmung, Corporate Governance und CSR, Abteilung Grundsatz und Gute Arbeit) Sigurt Vitols, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & European Trade Union Institute Carola Dittmann, Stiftung Arbeit und Umwelt der IGBCE (Bereichsleiterin CSR und Mitbestimmung) |
Moderation: | Oliver Emons, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung in der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) |
Nachhaltigkeitsberichte ermöglichen einfach, dass Unternehmen sich ohne solide Grundlage ein umweltfreundliches Image geben können? Vielleicht – wir diskutieren, wie die neue CSRD-Richtlinie trotzdem Gestaltungskraft entwickeln könnte.
Die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD-Richtlinie) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, da die Anforderungen erweitert werden. Ab jetzt gehören präzise Angaben über Arbeitsbedingungen, das Vorhandensein von Betriebsräten und die Anzahl der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten dazu. Besonders überzeugend: Arbeitnehmervertreter*innen müssen bei den Berichten einbezogen werden.
In unserer Session informieren wir über die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen für Mitbestimmungsakteure und freuen uns auf den Erfahrungsaustausch.
Partner:
Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung in der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Stiftung Arbeit und Umwelt der IGBCE